sei entspannt
 

Präventionskurse nach §20 SGB V

 

Die angebotenen Präventionskurse sind allesamt anerkannte Kurse gemäß §20 SGB V. Sie erfüllen alle notwendigen Kriterien, die vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen laut §20 des Fünften Sozialgesetzbuches bestimmt wurden.

Ziel ist die Sicherstellung der einheitlichen Qualität von Präventionsleistungen. Die Prüfung der Kurse übernimmt die Zentrale Prüfstelle Prävention, welche von einer Kooperationsgemeinschaft der Gesetzlichen Krankenkassen gegründet wurde.

Im folgenden Video können Sie sich Infos zu Prüfprozess holen und was das für Sie bedeutet.

 





Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V, die in der Zentralen Datenbank Prävention (ZPP) gelistet sind. Das hier angebotene Resilienztraining, das autogene Training sowie der Kurs Progressive Muskelentspannung erfüllen die Qualitätsanforderungen der ZPP.

Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn des Kurses bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Bezuschussung. Sie kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfallen.


Präventionskurs Resilienztraining


Präventionskurs Autogenes Training


Präventionskurs Progressive Muskelentspannung


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